AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Geschäftsbedingungen für Dienstleister mit folgenden Ergänzungen:

Anwesenheit

Der Tierbesitzer oder ein Bevollmächtigter hat für den reibungslosen Ablauf des Zu- und Umtriebs der Tiere zu sorgen.

Gesundheit

Der Tierbesitzer garantiert, dass das Tier kerngesund ist. Tiere 6 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem Geburtstermin werden immer auf Gefahr des Tierbesitzers ausgeschnitten. Für Verletzungen, die sich das Tier im Rahmen des Klauenschneidens selber zufügt, ist der Klauenpfleger nicht haftbar zu machen. Dies gilt auch für Verletzungen im Stand selber.

Haftung und Gewährleistung

Der Klauenpfleger verpflichtet sich alle Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Wir können nur für Schäden haften, die unmittelbar durch von uns fehlerhaft durchgeführte Arbeiten entstanden sind. Beanstandungen müssen ( binnen 48 Std. nach Feststellung), innerhalb einer Frist von 7 Tage schriftlich und vorab telefonisch, unter genauer Beschreibung der Unregelmäßigkeit/ Komplikation bei uns gemeldet werden. Die Beweispflicht obliegt dem Tierhalter. Gemäß BGB sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Sollte auf die Nachbesserung verzichtet werden, so wird weder durch uns noch durch unsere Versicherung ein Schadenersatz erfolgen.

Klauenleiden

Wir sind bestrebt Klauenleiden so gut wie möglich zu pflegen bez. Zu behandeln. Bei Bedarf werden wir nach unserem Ermessen Verbände, Klötze etc. verwenden. Sofern nicht anders vereinbart, werden in der Regel Verbände nach 3-5 Tagen und Klötze nach 5 Wochen vom Tierbesitzer entfernt. Verbände und Klötze müssen täglich vom Tierhalter kontrolliert werden.

Sorgfalt

Der Tierbesitzer hat Sorge für saubere, steinfreie Triebwege zu tragen. Nach dem Klauenschneiden dürfen Tiere nicht direkt auf ein anderes Haltungsverfahren umgestellt werden. Ansprüche aufgrund von Verletzungen, die sich Tiere beim zutrieb oder innerhalb des Pflegestandes zuziehen können, liegen nicht in der Verantwortung der Klauenpfleger.

Hygiene und Sauberkeit

Unsere Gerätschaften unterliegen einem besonderen Anspruch an Hygiene und Sauberkeit. Der Tierbesitzer hat sich vor Beginn der Pflegearbeiten über den Stand der Sauberkeit unseres Materials zu erkundigen. Haftungsforderungen aus tierseuchen-rechtlicher Sicht schließen wir deshalb nach Beginn der Pflegearbeiten aus.

Stand 2020 Klauenpflege Martin Widmann